Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01/2025

1.Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Ben Black (folgend auch: Barry Pattas oder DJ) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Barry Pattas von der Erfüllung abgeschlossenem Vertrag.

2. Angebot

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.

3.Vertragsabschluß

a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Barry Pattas nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
b) Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und Barry Pattas, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

4.Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Barry Pattas ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Barry Pattas kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

Stornierungszeitraum vor Veranstaltung: Stornierungsgebühr
mehr als 6 Monate: 30% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 6 und mehr als 3 Monate: 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 3 und mehr als 1 Monat(e): 75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 1 Monat: 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags

5.Vorauszahlungen

a) Falls im Vertrag angegeben, so fällt bei einer Buchung eine Vorauszahlung an; die Höhe der Vorauszahlung ist im Vertrag festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b) Bei einem Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens bis unmittelbar vor Ausführungsbeginn zu zahlen.
c) Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 4b gewertet.

6.Preise, Zahlung und Verzug

 a) Alle Preise verstehen sich in EUR und verstehen sich ohne der jeweils gültigen Umsatzsteuer gemäß der gültigen Kleinunternehmerregelung UstG §19. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Barry Pattas berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Barry Pattas berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.

7.Leistungserfüllung

a) Die Leistungserfüllung durch Barry Pattas als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 4 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 3-4 Stunden. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 150,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist Barry Pattas berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 25% des vereinbarten Preises für die Technik zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte Barry Pattas auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs-versuche durch Barry Pattas fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Barry Pattas keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Barry Pattas an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Barry Pattas installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Barry Pattas nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

8.Pflichten des Kunden

a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b) Der Kunde stellt die erforderliche(n) Fläche(n) für den Aufbau der Technik zur Verfügung und hält diese entsprechend frei.

c) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den Barry Pattas installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
d) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
e) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit in Nähe des Veranstaltungsortes für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung (mit Frühstück) sind vom Kunden zu tragen.

9.Anlieferung und Abtransport

a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Barry Pattas und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Der Parkplatz sollte möglichst während der gesamten Spieldauer verfügbar sein.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Barry Pattas gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Barry Pattas sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Barry Pattas ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen (siehe auch 9d).
d) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Barry Pattas (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

10. Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Barry Pattas und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Berlin Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

Nebenabreden werden nur schriftlich anerkannt.

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